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05.05.2026
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»Sicherheit« à la Meloni
Italiens Regierung hat in den vergangenen Jahren vor allem das Protest- und Asylrecht geschleift, während Strafverfolgungsbehörden mehr Rechte erhielten
Eine illegale Party, ein Schiffbruch Geflüchteter im Mittelmeer, eine Demonstration mit Böllerwürfen, Fälle von »Babygangs« in der Peripherie Neapels: Die ultrarechte italienische Regierung von Giorgia Meloni hat in den vergangenen drei Jahren »symbolische Ereignisse« systematisch genutzt, um Zustimmung für »Sicherheitsreformen« zu gewinnen.
Eine der ersten Initiativen in diesem Bereich erfolgte am 30. Dezember 2022, kurz nach der Amtsübernahme von Meloni: Im Nachgang einer illegalen Party in Modena mit rund 4.000 Teilnehmern wurde das sogenannte Anti-Rave-Dekret erlassen. Das Maßnahmenpaket sah eine Reihe von Einschränkungen bei der Nutzung öffentlichen Grunds vor und belegte die Teilnehmer mit empfindlichen Strafen. Das lenkte den Blick der Öffentlichkeit ab von möglichen Auswirkungen auf das Recht auf Versammlung und Protest. Der ursprüngliche Entwurf unterschied nämlich nicht zwischen Musikveranstaltungen und Kundgebungen und sah vor, dass die Organisatoren von Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen auf öffentlichem Gelände mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und die Teilnehmenden mit 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden könnten. Im Umwandlungsgesetz wurde dann präzisiert, dass die Strafe nur im spezifischen Fall von »Musik oder Unterhaltungsveranstaltungen« Anwendung findet.
Parallel dazu verschärfte die Regierung die italienische Migrationspolitik im Namen der nationalen Sicherheit. Ein Schiffbruch am 26. Februar 2023, bei dem 94 Asylsuchende ums Leben kamen, wurde zum Dreh- und Angelpunkt einer »Reform«, die die administrative Kontrolle stärkt und den Rechtsschutz beschneidet. Am 9. März 2023 verabschiedete der Ministerrat ein neues Gesetzesdekret mit Bestimmungen zu legaler Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie zur Prävention und Bekämpfung irregulärer Migration: Erhöhung der Strafen; Einschränkung der richterlichen Kontrolle von Abschiebungen; beschleunigte Vollstreckung durch Verwaltung, Polizei und Präfekt, die jedoch an eine gerichtliche Überprüfung gebunden bleibt.
Nach unten treten
Gelockert wurden auch die Regeln zur Erweiterung der Abschiebehaftzentren (CPR), Einrichtungen, in denen Asylsuchende bis zu 18 Monate festgehalten werden können – mit stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit und wenig strukturierten Aktivitäten. Jedes Jahr sterben Menschen in diesen Einrichtungen, und der Fall von Ousmane Sylla, der am 4. Februar 2024 im CPR Ponte Galeria in Rom Suizid beging, ist kein Einzelfall. Er hatte sich mit einem an einem Gitter geknoteten Laken erhängt und kurz zuvor auf die Wand seiner Zelle geschrieben: »Die italienischen Soldaten verstehen nichts außer Geld. Afrika fehlt mir sehr und auch meine Mutter, sie soll nicht um mich weinen. Friede meiner Seele, möge ich in Frieden ruhen.«
Nach den Maßnahmen zu Kundgebungen und Migration verlagerte sich der Fokus der Regierung auf die Jugendkriminalität. Im September 2023 wurde das sogenannte Caivano-Dekret eingeführt, das am 13. November umgewandelt mit Änderungen als Gesetz erlassen wurde. Caivano ist der Name einer Gemeinde in der nördlichen Peripherie von Neapel, wo zwei Mädchen von zehn und zwölf Jahren Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch eine Jugendgang wurden. Als »Anti-Babygang«-Paket bezeichnet, wurden damit die Strafen für illegalen Waffenbesitz, Drogendelikte und Körperverletzung durch Minderjährige ab 14 Jahren verschärft. Das Gesetz sorgte vor allem dafür, dass die Jugendstrafanstalten in den vergangenen drei Jahren einen Anstieg der Inhaftierten um 50 Prozent verzeichneten, wie ANSA Ende Februar meldete – hauptsächlich aufgrund von Bagatelldelikten, ohne dass ergänzende Programme für Bildung oder soziale Wiedereingliederung vorgesehen wurden.
Bis zum ersten großen »Sicherheitsdekret« musste man bis April 2025 warten. Das zuvor vom Abgeordnetenhaus verabschiedete »Sicherheitspaket« war im Senat auf starken Widerstand gestoßen. Die Regierung erklärte daraufhin die »Dringlichkeit« und wandelte den Gesetzentwurf in ein Gesetzesdekret um, was die Umsetzung der Normen erheblich beschleunigte. Das Verfahren verlief so rasch, dass auch die UNO Besorgnis äußerte. Mitte April krititisierten UN-Sonderberichterstatter die übereilte Verabschiedung im Ministerrat, »wodurch die parlamentarische Diskussion und die öffentliche Debatte umgangen wurden«.
Das Dekret stärkt auch die Strafverfolgungsbehörden: Die automatische Eintragung in das Beschuldigtenregister bei Vergehen im Dienst entfällt; an ihre Stelle tritt eine vorläufige Anmerkung, wenn der Sachverhalt mutmaßlich gerechtfertigt erscheint, etwa durch Notwehr. Vorgesehen sind zudem eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für in dienstbezogene Gerichtsverfahren verwickelte Beamte sowie ein Programm über 20 Millionen Euro zur Verbesserung der Ausrüstung. Verschärft wurden auch die Strafen für Widerstand und Gewalt gegen Amtsträger. Das Dekret führt zudem den Straftatbestand des Aufstands in Gefängnissen und CPR ein, mit Strafen von bis zu 18 Jahren in den schwersten Fällen, in denen Inhaftierte Körperverletzung oder den Tod anderer verantwortlich gemacht werden. Parallel dazu wird die Strafe für den nachweisbaren Besitz von Material mit terroristischer Zweckbestimmung auf bis zu sechs Jahre Freiheitsentzug angehoben.
Im Bereich der Kundgebungen wird auch die nicht genehmigte Blockade von Straßen oder Eisenbahnlinien zur Straftat, geahndet mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, höher bei Rückfall oder Gewaltanwendung, während angemeldete Demonstrationen weiterhin im Rahmen des Protest- und Versammlungsrechts geregelt bleiben. Für die sogenannte widerrechtliche Besetzung von Immobilien sind bis zu sieben Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen sowie »in dringenden Fällen« die Möglichkeit der sofortigen Räumung durch die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss. Im gleichen Atemzug werden die Strafen für Bettelei oder Betrug in öffentlichen Bereichen verschärft. Das Dekret führt zudem Einschränkungen beim Anbau von Cannabis light ein, weitere Erleichterungen zur Erweiterung der CPR sowie Einschränkungen bei der Sorgerechtsausübung inhaftierter Mütter, mit dem vorgeblichen Ziel, den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Noch weiter verschärft
Nach einigen Monaten relativer Ruhe brachten die gewaltsamen Ausschreitungen während eines Protestzugs gegen die Räumung des Sozialzentrums Askatasuna am 31. Januar dieses Jahres in Turin das Thema »Sicherheit« wieder auf die Agenda. Böllerwürfe und Brandstiftungen hatten Verletzte unter Demonstranten und Einsatzkräften zur Folge und wurden als Rechtfertigung für einen neuen Vorstoß der Regierung genutzt, hin zu einem noch verschärfteren Dekretvorschlag, mit dem auch der Schutz der Strafverfolgungsbehörden bei dienstbezogenen Handlungen weiter ausgebaut werden sollte.
Darin fanden sich Punkte wie ein zwölfstündiger Präventivgewahrsam sowie städtische Aufenthaltsverbote in bestimmten, als »rote Zonen« definierten Gebieten für potentiell gefährliche Personen im Vorfeld einer Demonstration. Hinzu kamen im Entwurf eine obligatorische Kaution vor Abhaltung einer Demonstration, Einschränkungen bei gefährlichen Gegenständen und schärfere Strafen für öffentliche Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen gegen Beamte während Kundgebungen – auf Grundlage nachträglicher Foto- und Videoauswertung. Dies in Zeiten von mit KI veränderten oder generierten Bildern. Nach der Demonstration in Turin etwa veröffentlichte die Staatspolizei ein Foto, das in den darauffolgenden Tagen als nachträglich bearbeitet entlarvt wurde.
Das am 24. Februar veröffentlichte Gesetzesdekret wurde dann mit einigen Einschränkungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf am 24. April in ein Gesetz umgewandelt. Der rechtliche Schutzschild für Beamte wird zwar eingeführt, jedoch nur bei nachgewiesenen Verhaltensweisen, die unter die gesetzlich anerkannten Rechtfertigungsgründe fallen, wie Notwehr und Notstand. Der Präventivgewahrsam kann nur auf Grundlage von Vorstrafen oder Hinweisen bei »aktuellem Gefahrenverdacht« und nach Bestätigung durch den Staatsanwalt angeordnet werden. Die Einrichtung der »roten Zonen« wird umgesetzt, jedoch auf engere Bereiche beschränkt. Die Idee einer Kaution vor einer Demonstration wurde aus dem Text gestrichen; statt dessen sind Strafen von bis zu 10.000 Euro für die unterlassene Anmeldung einer Demonstration vorgesehen, während gegen nachweislich manipulierte Fotos ein Rechtsmittel eingeführt wurde.
Verschärft wurden zudem die Strafen bei Minderjährigen für das Tragen von Hieb- und Stichwaffen sowie für den Verkauf an sie von spitzen oder schneidenden Gegenständen, die potentiell verletzen können (einschließlich Scheren und Messer). Für Eltern von Minderjährigen, die dagegen verstoßen, wurden Verwaltungsstrafen eingeführt. Vorgesehen sind darüberhinaus die Ausweitung der Durchsuchungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden, umfangreichere Mittel für Videoüberwachungssysteme sowie die Einführung des neuen Straftatbestands der Flucht angesichts eines Haltezeichens der Polizei. »Abgerundet« wird das Gesetz durch eine Reihe von Vorschriften im Zusammenhang mit Migration, die eine klare Linie vorgeben: verstärkte Kontrolle und weniger Spielraum für Einsprüche bei Abschiebungen.
Zwischen den Zeilen zu den verschiedenen Maßnahmen zeichnete sich ab, dass die Regierung einen Teil der Kontrolle über die Justiz näher an Exekutive und Polizei heranzurücken suchte. Langwierige Debatten führten schließlich zur Ausarbeitung eines Referendums, bei dem die Italiener im März mit einem deutlichen »Nein« gegen die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Politik und Justiz gestimmt haben.
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