-
19.05.2012
- → Inland
Buback-Prozeß: Plädoyers ab 12. Juni
Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zeichnet sich ein Ende ab. Am 8. Juni soll die Beweisaufnahme geschlossen werden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag mitteilte. Ab dem 12. Juni sollen dann die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gehalten werden. Für die Urteilsverkündung wurde der 2. Juli anberaumt.
Der Prozeß hatte im September 2010 begonnen. Die 59jährige Angeklagte hatte am Montag in einer persönlichen Erklärung eine Beteiligung an dem Mordanschlag vom 7. April 1977 sowie an seiner Vorbereitung vehement bestritten.
(dapd/jW)
Der Prozeß hatte im September 2010 begonnen. Die 59jährige Angeklagte hatte am Montag in einer persönlichen Erklärung eine Beteiligung an dem Mordanschlag vom 7. April 1977 sowie an seiner Vorbereitung vehement bestritten.
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland