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30.04.2012
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Dokumentiert: Naziaufmärsche am 1. Mai verhindern
»Wehre den Anfängen! Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind.« (Ovid)
Nach dem Bekanntwerden der furchtbaren Morde der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle NSU, der Großrazzia im sogenannten »Braunen Haus« in Ahrweiler und der bundesweiten Verhaftungswelle von mindestens 23 Mitgliedern des »Aktionsbüros Mittelrhein« rufen Gruppen der als extrem militant geltenden autonomen Nationalisten und andere rechtsextreme Kameradschaften zu einer zentralen Demonstration in Bonn am 1. Mai auf. (…) Ein breites Bündnis hat sich dagegen zusammengefunden.
Auf www.piratenpartei-bonn.de heißt es weiter:
Michael Paetau, Direktkandidat der Piraten im Wahlbezirk Bonn II: »Derzeit werden alle juristischen Möglichkeiten abgeklopft, die Demonstration der Rechten verbieten zu lassen. Neben den geplanten Blockaden zur Verhinderung, deren Teilnahme jedem selbst überlassen ist, sind zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen geplant.« Der Direktkandidat für Bonn I, Bernhard Smolarz erklärte: »Wir werden Flagge zeigen gegen rechts!«Die Piraten gegen rechts veröffentlichten auf www.piratengegenrechts.org einen Aufruf:
Die NPD hat für den 1. Mai einen Aufmarsch in Neumünster angemeldet. Es ist davon auszugehen, daß dies die zentrale Wahlkampfaktion der NPD werden soll, die – wie die Piraten – für den schleswig-holsteinischen Landtag kandidiert. In den letzten Wochen hat sich ein breites Bündnis gegen rechts gebildet, das sich zum Ziel gesetzt hat, alles zu tun, um die Nazis an ihrem Aufmarsch in Neumünster zu hindern. Angelika Beer, die die Piraten in beiden Initiativen vertritt und seit Jahren mit dem Bündnis gegen rechts und dem Verein für Toleranz und Zivilcourage NMS e.V. für die Schließung des Club 88 (Club Heil Hitler) kämpft, hat für den 1. Mai zwei Informationsstände der Piratenpartei angemeldet.Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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