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Gericht beriet über ­GEMA-Klage


Hamburg. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich im Streit mit Youtube um die Nutzung von Musikvideos in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Die Videoplattform muß zwei Filter installieren, um das Hochladen bestimmter urheberrechtlich geschützter Titel zu verhindern. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in einem Urteil.

Youtube muß allerdings nur auf Antrag tätig werden und nicht von sich aus seine Videobestände auf Urheberrechtsverletzungen kontrollieren. Nach dem Urteil sahen sich die GEMA und auch Youtube als Sieger des Zivilprozesses. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.04.2012, Seite 2, Feuilleton

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