Hamburg. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich im Streit mit Youtube um die Nutzung von Musikvideos in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Die Videoplattform muß zwei Filter installieren, um das Hochladen bestimmter urheberrechtlich geschützter Titel zu verhindern. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in einem Urteil.