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Lernmittelfreiheit gilt auch für Kopien

Bautzen. Sachsens Kommunen und Landkreise müssen künftig die Kopierkosten von Schülern für den Unterricht bezahlen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Das Gericht wies damit eine Klage der Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) ab, die von einer Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern Unterrichtskopien bezahlt haben wollte. Die Frau hatte sich geweigert, die Kosten in Höhe von 35 Euro zu übernehmen. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Dieses hatte der Mutter in erster Instanz Recht gegeben und entschieden, daß die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit beachtet werden müsse.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.04.2012, Seite 4, Inland

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