-
30.03.2012
- → Feminismus
Mehr Rechte für Hausangestellte
Bonn. Anläßlich des Equal Pay Day hat der Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) die Bundesregierung aufgefordert, die im Juni 2011 verabschiedete Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für mehr Rechte für Hausangestellte zu ratifizieren. Zudem solle Deutschland deren Umsetzung auf europäischer und internationaler Ebene vorantreiben.
Nach ILO-Schätzungen arbeiten weltweit mehr als 100 Millionen Menschen als Hausangestellte. 80 Prozent von ihnen sind Migrantinnen. Der in Bonn ansässige Verband wies darauf hin, daß Hausarbeit unterbewertet und gesetzlich unzureichend geregelt ist. Die Angestellten seien häufig Menschenrechtsverletzungen und ausbeuterischen Bedingungen ausgesetzt, etwa extrem langen Arbeitszeiten, der Einbehaltung von Lohn, Gewalt und sexuellem Mißbrauch.
In seinem Positionspapier »Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte« weist VENRO darauf hin, daß die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche unabhängig vom Aufenthaltsstatus der meist weiblichen Beschäftigten möglich ist. (jW)
www.venro.org
Nach ILO-Schätzungen arbeiten weltweit mehr als 100 Millionen Menschen als Hausangestellte. 80 Prozent von ihnen sind Migrantinnen. Der in Bonn ansässige Verband wies darauf hin, daß Hausarbeit unterbewertet und gesetzlich unzureichend geregelt ist. Die Angestellten seien häufig Menschenrechtsverletzungen und ausbeuterischen Bedingungen ausgesetzt, etwa extrem langen Arbeitszeiten, der Einbehaltung von Lohn, Gewalt und sexuellem Mißbrauch.
Anzeige
In seinem Positionspapier »Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte« weist VENRO darauf hin, daß die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche unabhängig vom Aufenthaltsstatus der meist weiblichen Beschäftigten möglich ist. (jW)
www.venro.org
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feminismus
