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Steuerhinterzieher müssen hinter Gitter

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, daß bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muß. Der Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2012, Seite 5, Inland

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