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Völkerrecht: Verbrechen im Libyen-Krieg

Die von den USA geführte NATO schneidet in dem Menschenrechtsbericht des russischen Außenministeriums ebenfalls schlecht ab. So belegt der Moskauer Report z.B., daß die Streitkräfte der westlichen Allianz bei ihrem jüngsten Angriffskrieg gegen Libyen wiederholt gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben, einerseits wegen der Tötung vieler Zivilisten und andererseits weil sie nicht einmal versucht habe, die zahlreichen Verbrechen der von ihr unterstützten libyschen Opposition zu verhindern. Tatsächlich ergäben die Statistiken über die zivilen Opfer das Bild einer militärischen Operation, die selbst im besten Fall als »rücksichtslos« bezeichnet werden müsse.

Das Dokument des russischen Außenministeriums betont, daß die NATO bestreitet, für den Tod von Zivilisten in Libyen verantwortlich zu sein. »Die NATO sagt, sie habe die Ziele für die Bombardierung gründlich ausgewählt, um so Opfer unter der Zivilbevölkerung auszuschließen. Sie behauptet sogar, daß es ohne die NATO-Bomben noch viel mehr zivile Opfer gegeben hätte und bezieht sich dabei auf entsprechende Aussagen des (von der NATO unterstützten) Nationalen Übergangsrats der libyschen Rebellen.« Statt dessen weise die NATO Berichte über zivile Opfer ihres Bombenkriegs als Propaganda des ehemaligen Ghaddafi-Regimes zurück, so das russische Außenministerium, das dann jedoch anhand von Berichten von Augenzeugen und sogar von NATO-freundlichen Medien das Gegenteil belegt.

Weiter heißt es in dem Bericht: »Die NATO hat keine einzige wirksame Maßnahmen gegen die zahlreichen Verbrechen wie Mord, Folter und rassistische Gewalt ergriffen, die von der bewaffneten libyschen Opposition begangen und von internationalen Menschenrechtsorganisationen registriert wurden. Durch ihre Untätigkeit hat die NATO die Verbrechen der Rebellen gebilligt und letztlich befördert.« Zu diesen gehörten auch die Lynchmorde an Mitgliedern der ehemaligen libyschen Regierung. Dazu hätten die Rebellen »nur die stillschweigende Zustimmung der NATO gebraucht«.

(rwr)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.01.2012, Seite 3, Schwerpunkt

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