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Aus: Ausgabe vom 13.12.2011, Seite 2 / Inland

­Sicherungsverwahrung: Prozeß vertagt

Regensburg. Aufgrund eines Befangenheitsantrages gegen Richter und Beisitzer wurde am Montag der Prozeß um die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen 33 Jahre alten Sexualmörder unterbrochen. Der damals 19 Jahre alte Daniel I. hatte 1997 im niederbayerischen Kelheim eine Joggerin erwürgt und sich an der Leiche der Frau vergangen. Er verbüßte die Höchstjugendstrafe von zehn Jahren, anschließend wurde im Jahr 2009 eine Sicherungsverwahrung verhängt. Der heute 33jährige ist einer der Kläger, die im Frühjahr vor dem Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung zu Fall brachten.

(dapd/jW)