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Prominentenhaftung verschärft

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Prominenten verschärft, die mit ihrem Namen und ihrer Sachkenntnis für Kapitalanlagen werben. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil drohen dem Exverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) Schadenersatzforderungen. Er hatte in Zeitungsinterviews für den 2005 pleite gegangen »Deutscher Vermögensfonds I« geworben. Seine lobenden Äußerungen waren dem Anlageprospekt beigelegt. Der Fall wurde zur Klärung einiger noch offener Fragen an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2011, Seite 4, Inland

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