-
08.12.2011
- → Inland
Bahn muß Bundesamt informieren
Leipzig. Das Eisenbahnbundesamt darf von der Deutschen Bahn AG umfassende Informationen über die Verwendung öffentlicher Gelder anfordern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Konkret ging es um die Weiterleitung von 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2006 von der Bahn an ihre Tochter DB Netz AG. Der Bahn, die die Auskünfte verweigert hatte, ist es laut Gesetz verboten, öffentliche Gelder zugunsten des Infrastruktur- oder des Verkehrsbereichs auf den jeweils anderen Bereich zu übertragen.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland