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Zwangsversetzungen bei BStU
Berlin. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (BStU) wird ehemalige Mitarbeiter desselben nicht mehr beschäftigen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, das die Versetzung der 45 Betroffenen bei gleicher Bezahlung innerhalb des Bundesdienstes vorsieht. Zudem wird die Frist zur Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst bis Ende 2019 verlängert und das Recht auf Akteneinsicht erweitert. Der Bundesbeauftragte Roland Jahn hatte schon vor seiner Wahl erklärt, er werde sich von ehemaligen Mitarbeitern der DDR-Staatssicherheit trennen. Die Betroffenen wollen nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd gegen ihre Versetzung klagen (dapd/jW)
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