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Aus: Ausgabe vom 04.11.2011, Seite 4 / Inland

MfS-Akten: Gericht stärkt Datenschutz

Berlin. Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Die Linke) muß die Identität von Richtern und Staatsanwälten, die in der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet haben sollen, nicht preisgeben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Die Richter bestätigten in zweiter Instanz die Ablehnung eines Eilantrages eines Journalisten. Dieser hatte vom Justizministerium Auskünfte zur Identität und Erkenntnissen über 13 Richter und einen Staatsanwalt verlangt, die für das MfS tätig gewesen sein sollen. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts kann jedoch eine namentliche Benennung wegen des vorrangigen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht verlangt werden. (dapd/jW)

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