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Klagerecht gegen Großprojekte gestärkt

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnisse von Umweltverbänden gegen Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke und Chemiebetriebe erheblich gestärkt. Außer unmittelbar betroffenen Bürgern können nun auch Organisationen die Umweltbelastungen solcher Anlagen in Genehmigungsverfahren gerichtlich überprüfen lassen, heißt es in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Grundsatzurteil. Das Gericht setzte damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai dieses Jahres um. Juristische Grundlage für das Klagerecht der Umweltverbände ist die EU-Richtlinie zu einer verstärkten Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Projekten von 2005.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2011, Seite 2, Inland

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