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Gericht kippt Klauseln für Schienennutzung

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag in Leipzig einige Vertragsklauseln für die Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn AG für nichtig erklärt. Das im Staatsbesitz befindliche Unternehmen ist laut Eisenbahngesetz dazu verpflichtet, allen entsprechenden Verkehrsunternehmen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu ermöglichen. Rechtswidrig ist laut Gericht u.a. die Klausel, daß Nutzer kein Recht auf Entgeltminderungen haben, wenn die Schienenwege etwa durch Bauarbeiten oder infolge höherer Gewalt vorübergehend unterbrochen sind. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2011, Seite 2, Inland

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