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Tödlicher Schuß beschäftigt Gericht

Leipzig. Ein tödlicher Schuß bei der Bundeswehr in Afghanistan beschäftigt das Landgericht Gera: Mehr als neun Monate nach dem Tod eines Kameraden muß sich von Mittwoch an ein 21jähriger ehemaliger Bundeswehrsoldat vor Gericht verantworten. Er soll im Dezember vergangenen Jahres bei Spielereien mit seiner Waffe versehentlich einen gleichaltrigen Kameraden erschossen haben. Die Anklage wirft dem früheren Hauptgefreiten, der im März vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen wurde, nach dem Wehrstrafgesetz vor fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.09.2011, Seite 5, Inland

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