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Erfolg für Moskau vor Gericht in Strasbourg

Strasbourg. Im Rechtsstreit um die Auflösung des russischen Erdölkonzerns Jukos vor knapp vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rußland weitgehend recht gegeben. Moskau habe die gesetzlichen Vorgaben nicht für eine »versteckte Enteignung« oder »absichtliche Zerstörung« des Konzerns mißbraucht, urteilten die Strasbourger Richter am Dienstag. Die russische Regierung begrüßte die Entscheidung.

Die in London ansässigen Jukos-Rechtsvertreter erzielten aber einen Teilerfolg: Das Gericht rügte Grundrechtsverletzungen bei den Steuerverfahren gegen den Konzern.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.09.2011, Seite 2, Ausland

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