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Datenklau muß gemeldet werden

Berlin. Bundesbehörden sollen nach einem Hackerangriff oder einem anders verursachten Verlust personenbezogener Daten künftig verpflichtet sein, sofort Aufsichtsbehörden und Betroffene zu informieren. Die Regelung, die für Unternehmen seit zwei Jahren vorgeschrieben ist, müsse auch für Behörden gelten, forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, am Dienstag in Berlin. Er bezog sich dabei auf einen Angriff von Hackern auf einen Server des Zolls in der vergangenen Woche. Dabei wurden unter anderem Bewegungsprofile von observierten Personen frei verfügbar im Internet veröffentlicht. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.07.2011, Seite 5, Inland

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