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Klagen gegen Kinderlärm schwerer

Berlin. Anwohner können sich bei Klagen gegen Kinderlärm von Spielplätzen oder Kindertagesstätten künftig nicht mehr auf das Gesetz zum Schutz vor Lärm berufen. Der Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes passieren, wonach Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten darf. Die Neuregelung legt fest, daß auch laute Geräusche von Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten in der Regel kein Grund für Nachbarschaftsklagen sein können.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2011, Seite 2, Inland

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