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Niederlage für Abtreibungsgegner

Mannheim. Abtreibungsgegner dürfen Frauen in der Nähe einer Schwangerschaftsberatungsstelle nicht gezielt ansprechen. Damit werde ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß fest. Die Stadt Freiburg hatte einem Verein von Abtreibungsgegnern unter Androhung von Zwangsgeld untersagt, vor der Beratungsstelle Frauen anzusprechen. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.06.2011, Seite 4, Inland

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