17.06.2011 / Inland / Seite 4

Niederlage für Abtreibungsgegner

Mannheim. Abtreibungsgegner dürfen Frauen in der Nähe einer Schwangerschaftsberatungsstelle nicht gezielt ansprechen. Damit werde ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß fest. Die Stadt Freiburg hatte einem Verein von Abtreibungsgegnern unter Androhung von Zwangsgeld untersagt, vor der Beratungsstelle Frauen anzusprechen. (dapd/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/165575.niederlage-für-abtreibungsgegner.html