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Bildungspaket: Frist ­verlängert

Berlin. Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, können noch bis Ende Juni rückwirkend Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Gesetzesänderung zu, mit der die Antragsfrist für das erste Quartal diesen Jahres bis zum 30. Juni verlängert wird. Darauf hatten sich Bund, Länder und Kommunen geeinigt, nachdem Leistungen aus dem Bildungspaket zunächst nur schleppend beantragt worden waren, was Oppositionspolitiker auf den bürokratischen Aufwand zurückführten. Nach der ursprünglichen Gesetzeslage wäre die Antragsfrist am 30. April ausgelaufen. Das Bildungspaket für rund 2,5 Millionen anspruchsberechtigte Kinder war am 1. April in Kraft getreten. Zuschüsse können in Städten und Landkreisen u. a. für warmes Mittagessen in Schulen, für Nachhilfe und Fahrtkosten beantragt werden.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2011, Seite 2, Inland

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