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Zeitarbeitsfirma muß nachzahlen
Münster. Das Arbeitsgericht Münster hat am Freitag eine
Leiharbeitsfirma zur Nachzahlung von Löhnen verurteilt. Die
Firma hatte den Kläger in den Jahren 2007 und 2008 nach dem
Tarif der sogenannten christlichen Gewerkschaften bezahlt. Dieser
wurde im vergangenen Jahr vom Bundesarbeitsgericht für nichtig
erklärt. Daher haben Leiharbeiter laut Gericht auch
rückwirkend Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie
Stammkräfte. (jW)
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