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Kirchensteueraustritt vor Bundesgericht

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) in Leipzig wird nun doch über den »Kirchensteueraustritt« des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp entscheiden. Der emeritierte Hochschullehrer hatte 2007 den Austritt aus der Kirche als »Körperschaft des öffentlichen Rechts« erklärt, er wolle zwar Mitglied der katholischen Glaubensgemeinschaft bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hatte dies im Mai 2010 unter Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Steuerrecht der Kirchen für unzulässig erklärt und keine Revision zugelassen. Einer dagegen gerichteten Beschwerde Zapps wurde nun stattgegeben.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2011, Seite 2, Inland

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