-
19.04.2011
- → Inland
NPD-Chef Voigt muß Hausverbot hinnehmen
Brandenburg/Havel. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am
Montag ein Hausverbot gegen NPD-Chef Udo Voigt in einem Luxushotel
im ostbrandenburgischen Bad Saarow bestätigt. Für die
Richter waren die rechtsextremen Überzeugungen Voigts als
Begründung für das Verbot ausreichend. Sie sahen seine
Grundrechte dadurch nicht verletzt.
Der NPD-Chef verlor damit ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), kündigte aber bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Voigt sagte zum Urteil, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
Der NPD-Chef verlor damit ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), kündigte aber bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Voigt sagte zum Urteil, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
