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NPD-Chef Voigt muß Hausverbot hinnehmen

Brandenburg/Havel. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am Montag ein Hausverbot gegen NPD-Chef Udo Voigt in einem Luxushotel im ostbrandenburgischen Bad Saarow bestätigt. Für die Richter waren die rechtsextremen Überzeugungen Voigts als Begründung für das Verbot ausreichend. Sie sahen seine Grundrechte dadurch nicht verletzt.

Der NPD-Chef verlor damit ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), kündigte aber bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Voigt sagte zum Urteil, offenbar sollten Grundrechte »künftig nur für willkürlich ausgesuchte Gruppen der Gesellschaft gelten«. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.04.2011, Seite 2, Inland

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