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Aus: Ausgabe vom 19.03.2011, Seite 2 / Ausland

Kruzifixe in Italien sind grundrechtskonform


Strasbourg. Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern sind mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies am Freitag die Beschwerde der Mutter zweier Söhne ab, die die Kreuze als Verstoß gegen das Recht auf Erziehung und auf Religionsfreiheit betrachtet hatte.Kruzifixe in staatlichen Schulen gehörten zum Bemessungsspielraum des italienischen Staates, hieß es in dem Urteil. Die erste Instanz hatte der Frau 2009 recht gegeben. Die Entscheidung der 17 Richter ist bindend. (dpa/jW)

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