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Zwangsabgabe für Kinos

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Mittwoch nach Redaktionsschluß eine Klage von neun Kinobetreibern abgewiesen, die nicht mehr in die Filmförderanstalt des Bundes (FFA) einzahlen wollten. Die Klage stammte von 2004. Jährlich fördert die FFA mehr als hundert Filme. Ihre Mittel stammen zu gleichen Teilen von Kinobetreibern, DVD-Verleihern und Fernsehsendern. Gegen diese Zwangsabgabe hatten die Kinobetreiber geklagt. Die Richter des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig befanden das Filmförderungsgesetz nun in jeder Hinsicht für verfassungskonform. Den Kinobetreibern bliebe noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet von ihnen, daß sie »in die Solidargemeinschaft Deutscher Film zurückkehren«. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.02.2011, Seite 13, Feuilleton

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