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Weniger Elterngeld nach Krankheit

Kassel. Lohnausfälle durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Streiks führen zu einem geringeren Elterngeld. In diesen Phasen erhaltene Lohnersatzleistungen werden bei der Ermittlung der einkommensabhängigen Leistung nicht berücksichtigt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel entschied. Damit wurden Klagen mehrerer Mütter gegen ihrer Auffassung nach zu niedrige Zahlungen in der Elternzeit abwiesen. Bei der Bemessung der Leistung würden laut Gesetz ausschließlich Erwerbseinkünfte herangezogen, hieß es zur Begründung. Dies sei verfassungskonform.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2011, Seite 2, Inland

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