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Aus: Ausgabe vom 20.01.2011, Seite 5 / Inland

ALG-II-Bezieher müssen warten

Bremen. Hartz-IV-Bezieher können nicht schon jetzt im Vorgriff auf die anstehende Gesetzesnovelle höhere Leistungen verlangen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß wies das Sozialgericht (SG) Bremen einen entsprechenden Eilantrag ab. Dem Gericht zufolge ist damit jedoch nicht entschieden, ob die Verwaltung ihrerseits freiwillig schon jetzt höhere Leistungen auszahlen darf. (Az: S 22 AS 17/11 ER) Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum Jahresende 2010 verlangt. Die Bundesregierung hatte danach unter anderem eine Erhöhung der Regelleistung für Erwachsene um fünf auf 364 Euro beschlossen. Da die schwarz-gelbe Bundesregierung im Bundesrat auf die Zustimmung der Opposition angewiesen ist, verhandeln derzeit Regierung und Opposition über einen Kompromiß.

(AFP/jW)