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Urlaub nach Alter diskriminierend

Düsseldorf. Tarifverträge dürfen die Zahl der Urlaubstage nicht ohne triftige Begründung an das Alter der Beschäftigten koppeln. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 11. August 2010 bestätigt. Die Richter gaben damit einer 24jährigen Kassiererin recht, der laut Manteltarifvertrag des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen 34 Urlaubstage pro Jahr zustehen, während Mitarbeiter ab 30 Jahren 36 Tage bekommen. Die Frau hatte darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen (AZ 8 Sa 1274/10). (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.01.2011, Seite 4, Inland

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