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10.01.2011
- → Politisches Buch
Neu erschienen
Blätter
Schwerpunkt im neuen Heft der Zweimonatszeitschrift Marxistische Blätter ist die sogenannte neue Marx-Lektüre. Die Marx-Engels-Stiftung Wuppertal und junge Weltveranstalteten im Mai 2010 dazu eine Diskussionsveranstaltung, deren Materialien hier nun vorliegen. Beiträge lieferten Robert Steigerwald (Zur Marx-Aneignung in der Bundesrepublik), Holger Wendt (Logisch? Historisch? Logisch historisch!), Werner Seppmann (Kapitalbegriff und Kapitalismusanalyse), Hans-Peter Brenner (»Kein Marx ohne Lenin«), Erich Hahn (Lukács’ Ontologie und die Renaissance des Marxismus) und Thomas Metscher (Marxismus und Philosophie). Außerdem u. a.: Lars Mörking über Wirtschaftswachstum, Modernisierung und Gewerkschaftsreform in China und Anmerkungen von Simon Zeise zu Domenico Losurdos Reisebericht von dort.Marxistische Blätter, Heft 6-10, 128 Seiten, 8,50 Euro (Jahresabo 45 Euro). Bezug: Neue Impulse Verlag, 45127 Essen, Neue Hoffnungstr. 18, Tel.: 0201/2486482, Fax: 0201/2486484, E-Mail: info@neue-impulse-verlag.de
KAZ
Die Kommunistische Arbeiterzeitung befaßt sich u. a. mit der Sarrazin-Kampagne (Integration – Wer, wen, wozu?), der Rede Oskar Lafontaines auf dem Programmkonvent der Linkspartei am 7. November in Hannover (Oskars Europa: Traum oder Alptraum?) sowie mit »20 Jahre Einverleibung der DDR«. Abgedruckt werden Gedanken Kurt Gossweilers über »Bündnispolitik gegen den Faschismus«. Ein Schwerpunkt des Heftes ist das Referat Renate Münders über »Staatsumbau gegen die Arbeiter- und die demokratische Bewegung in der Bundesrepublik und gegen die Völker der Welt«, das sie im Mai 2010 in Göttingen gehalten hat. Weitere Themen: Die Absage der IG Metall an politische Streiks, »Stuttgart 21«, die Vernichtung der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals, der Kampf dagegen und dessen Fortsetzung.Anzeige
KAZ, Dezember 2010, 52 Seiten, 1,50 Euro (Abo für vier Ausgaben 10 Euro). Bezug: KAZ-Redaktion, Reichstr. 8, 90408 Nürnberg, Tel.: 0911/356913, Fax: 0911/356913, E-Mail: gruppekaz@aol.com
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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