Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Aus: Ausgabe vom 06.01.2011, Seite 12 / Feuilleton

Sonderbare Anhörung

Etwas mehr als anderthalb Jahre nach dem Tod von Michael Jackson prüft die US-Justiz, ob der langjährige Leibarzt des Musikers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wird. Zum Auftakt der Anhörung am Dienstag in Los Angeles wurden schwere Vorwürfe gegen den Mediziner Conrad Murray erhoben. Er soll Jackson in den Wochen vor dem Ableben am 25. Juni 2009 allabendlich das starke Beruhigungsmittel Propofol gespritzt haben, damit der Musiker gut schlafen konnte. Die Autopsie ergab, daß der 50jährige an einer Überdosis des Mittels starb. Vizebezirksstaatsanwalt David Walgren warf dem Mediziner vor, am Tag des Todes keine angemessene Ausrüstung verwendet und nicht rechtzeitig einen Notarzt verständigt zu haben. Als Rettungssanitäter eintrafen, habe Murray sie im unklaren über Jacksons Zustand gelassen. Die Herz-Lungen-Reanimation (CPR) habe er vorgenommen, während der Musiker auf einem weichen Bett statt einer harten Unterlage gelegen habe. Jacksons ehemaliger Assistent Michael Williams gab zu Protokoll, er habe kurz nach dem Tod des King of Pop von Murray einen »panischen« Anruf erhalten. Der Mediziner habe die »sonderbare Bitte« an ihn gerichtet, eine von Jackson in seinem Zimmer aufbewahrte Creme zu entfernen, deren Verwendung habe der Sänger geheimhalten wollen. Richter Michael Pastor muß nach der Anhörung, die bis zu zwei Wochen dauern kann, entscheiden, ob Murray der Prozeß gemacht wird. (AFP/jW)

Mehr aus: Feuilleton