Abtreibungsverbot: Dublin muß zahlen
Strasbourg. Irland muß einer Frau, die trotz einer
Krebserkrankung ihre Schwangerschaft nicht abbrechen durfte, 15000
Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied Ende vergangener Woche
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Dublin habe mit dem Abtreibungsverbot das Recht der schwerkranken
Klägerin auf Schutz ihres Familien- und Privatlebens verletzt.
Die Große Kammer des EGMR stellte das strenge
Abtreibungsverbot in Irland allerdings nicht grundsätzlich in
Frage.
In der irischen Verfassung seien Abtreibungen zwar erlaubt, wenn eine Schwangerschaft das Leben der Frau gefährde, heißt es im Urteil. In der Praxis habe die Klägerin aber keine Möglichkeit gehabt, ein kompliziertes Verfahren zur Durchsetzung ihres Rechts einzuleiten. Die an einer seltenen Krebsform erkrankte Frau fürchtete infolge der Schwangerschaft einen Rückfall.
Die Beschwerden von zwei weiteren Frauen, denen der Eingriff in Irland verweigert worden war, wies der EGMR hingegen ab. Sie hatten ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären Motiven begründet. (AFP/jW)
In der irischen Verfassung seien Abtreibungen zwar erlaubt, wenn eine Schwangerschaft das Leben der Frau gefährde, heißt es im Urteil. In der Praxis habe die Klägerin aber keine Möglichkeit gehabt, ein kompliziertes Verfahren zur Durchsetzung ihres Rechts einzuleiten. Die an einer seltenen Krebsform erkrankte Frau fürchtete infolge der Schwangerschaft einen Rückfall.
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Die Beschwerden von zwei weiteren Frauen, denen der Eingriff in Irland verweigert worden war, wies der EGMR hingegen ab. Sie hatten ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären Motiven begründet. (AFP/jW)
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