24.12.2010 / Feminismus / Seite 15
Abtreibungsverbot: Dublin muß zahlen
Strasbourg. Irland muß einer Frau, die trotz einer
Krebserkrankung ihre Schwangerschaft nicht abbrechen durfte, 15000
Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied Ende vergangener Woche
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Dublin habe mit dem Abtreibungsverbot das Recht der schwerkranken
Klägerin auf Schutz ihres Familien- und Privatlebens verletzt.
Die Große Kammer des EGMR stellte das strenge
Abtreibungsverbot in Irland allerdings nicht grundsätzlich in
Frage.
In der irischen Verfassung seien Abtreibungen zwar erlaubt, wenn
eine Schwangerschaft das Leben der Frau gefährde, heißt
es im Urteil. In der Praxis habe die Klägerin aber keine
Möglichkeit gehabt, ein kompliziertes Verfahren zur
Durchsetzung ihres Rechts einzuleiten. Die an einer seltenen
Krebsform erkrankte Frau fürchtete infolge der Schwangerschaft
einen Rückfall.
Die Beschwerden von zwei weiteren Frauen, denen der Eingriff in
Irland verweigert worden war, wies der EGMR hingegen ab. Sie hatten
ihren Wunsch nach Abbruch der Schwangerschaft mit familiären
Motiven begründet. (AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/156406.abtreibungsverbot-dublin-muß-zahlen.html