Zum Inhalt der Seite

Geldstrafe gegen NPD rechtmäßig

Berlin. Die NPD muß wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten 33200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag erneut eine Klage der Partei gegen die Strafen abgewiesen. Die Bundestagsverwaltung hatte die Neonazipartei im Juli zu der Zahlung verpflichtet.

Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2010, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!