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Kein Schmerzensgeld für verletzten G-8-Gegner

Rostock. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muß einem schwerverletzten Gegner des G-8-Gipfels im Sommer 2007 kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Rostock in einem am Freitag verkündeten Urteil. Der Mann hatte 30000 Euro gefordert, weil er während einer Demonstration in Heiligendamm durch einen Wasserwerfer so schwer am linken Auge verletzt worden war, daß er damit kaum noch sehen kann.

Nach Ansicht des Gerichts haftet dafür jedoch nicht das Land, da der Wasserwerfer aus Nordrhein-Westfalen an die Ostsee abkommandiert worden war. Der Betroffene müsse sich an die dortige Polizei wenden. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2010, Seite 2, Inland

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