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Neue Ungereimtheiten im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker sind neue Ungereimtheiten aufgetaucht. Eine Zeugin sagte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, sie habe damals ihr Vernehmungsprotokoll nicht vorgelesen bekommen und es auch nicht unterzeichnet. Als dieses Protokoll gestern nach 33 Jahren zitiert wurde, sagte die Frau zu einzelnen Passagen: »Ich höre das zum ersten Mal!« Die Verwaltungs­angestellte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe hatte 1977 aus einem Fenster des neben dem Tatort gelegenen VBL-Gebäudes geschaut, als sie Schüsse hörte. Auch ein weiterer Zeuge vom Tattag sagte aus, er habe das Polizeiprotokoll seiner Erstvernehmung »nicht selber durchlesen können«. Bis heute ist ungeklärt, wer am 7.April 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter abgegeben hat. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2010, Seite 1, Inland

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