-
13.11.2010
- → Inland
BGH: Kirchensteuer muß gezahlt werden
Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von
drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung
der Kirchensteuer gescheitert. Danach muß der nicht einer
Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende
Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen
Partner bezahlen. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts
einzuwenden, entschied Karlsruhe in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluß. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland