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BGH: Kirchensteuer muß gezahlt werden

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung der Kirchensteuer gescheitert. Danach muß der nicht einer Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen Partner bezahlen. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, entschied Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.11.2010, Seite 2, Inland

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