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BGH: Kirchensteuer muß gezahlt werden
Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Klagen von
drei Ehepaaren unterschiedlichen Glaubens gegen eine Sonderregelung
der Kirchensteuer gescheitert. Danach muß der nicht einer
Kirche angehörende und das Familieneinkommen verdienende
Ehegatte Kirchensteuer für seinen kirchenangehörigen
Partner bezahlen. Dagegen sei verfassungsrechtlich nichts
einzuwenden, entschied Karlsruhe in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluß. (AFP/jW)
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