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Aus: Ausgabe vom 09.10.2010, Seite 1 / Inland

Wohnen könnte teurer werden

Berlin. Das Recht zur Mietminderung bei Energiesanierungen wird womöglich eingeschränkt. Nach einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums soll dies gelten, wenn Eigentümer gesetzlich zu Sanierungen gezwungen werden. Das Justizministerium bestätigte am Freitag, daß es dazu ein internes Papier mit Vorschlägen gebe. Die Novelle soll auch eine stärkere Umlegung der Kosten für Energiesanierungen – zum Beispiel Einbau neuer Fenster oder Wärmedämmung alter Häuser– auf die Mieter erlauben. Zudem will die Regierung Mieter offenbar auch für Klimaschutz-Umbauten stärker zur Kasse zu bitten, auch wenn sie dadurch keine Heizkosten sparen. Dies gelte zum Beispiel, wenn eine Öl- durch eine Holzpelletheizung ersetzt werde. Derzeit sind Mietminderungen von bis zu 50 Prozent in der Umbauzeit möglich.

(dapd/jW)