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RAF: Zeitplan im Prozeß gegen Becker

Stuttgart. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am Montag Einzelheiten seiner weiteren Beweisaufnahme im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker bekanntgegeben. Nach der vorläufigen Planung für die kommenden vier Wochen soll am Donnerstag zunächst ein Ermittlungsbeamter des Bundeskriminalamts (BKA) als Zeuge vernommen werden. Der Kriminalhauptkommissar werde zu den Ermittlungen zur Person der Angeklagten aussagen und einen Überblick über die »objektive Beweislage« geben. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58jährigen vor, an der Erschießung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Bei fünf weiteren Terminen im Oktober sollen insgesamt acht Zeugen ihre Beobachtungen zu dem Anschlag schildern. Bis heute ist ungeklärt, wer die Schüsse abgefeuert hat. Becker hatte beim Prozeßauftakt in der vergangenen Woche die Aussage verweigert. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2010, Seite 1, Inland

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