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EU-Gericht: Spanien muß für Folter zahlen
Strasbourg. Spanien muß einem mutmaßlichen Mitglied der
baskischen Untergrundorganisation ETA 20000 Euro Schadenersatz
zahlen, weil die spanische Justiz dessen Foltervorwürfen nicht
ausreichend nachgegangen ist. Dies entschied am Dienstag der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.
Der 48jährige war im Mai 2002 festgenommen worden. Ihm wurden
Zugehörigkeit zur ETA, unerlaubter Waffenbesitz und mehrere
Mordversuche zur Last gelegt.
Nach eigenem Bekunden wurde der Baske nach der Festnahme am Madrider Sitz der paramilitärischen Guardia Civil wiederholt gefoltert. Die spanische Justiz ging diesen Vorwürfen nicht nach.
(AFP/jW)
Nach eigenem Bekunden wurde der Baske nach der Festnahme am Madrider Sitz der paramilitärischen Guardia Civil wiederholt gefoltert. Die spanische Justiz ging diesen Vorwürfen nicht nach.
(AFP/jW)
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