4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 27.09.2010, Seite 1 / Inland

Schwarzarbeiter aus Ausland im Visier

München. Die Bundesregierung will schärfer gegen die Schwarzarbeit von Ausländern vorgehen und dabei auch Auftraggeber und Subunternehmer stärker haften lassen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am Wochenende unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, künftig müßten nicht nur der Unternehmer und der Ausländer selbst für eine oft mehrere tausend Euro teure Abschiebung aufkommen, sondern auch Auftraggeber, General- und Subunternehmer, für die die Betroffenen tätig waren. Wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung verurteilte Unternehmer sollen Ausländer demnach nicht mehr beschäftigen dürfen. Ausgebeutete Ausländer sollten ihren Lohn künftig leichter einklagen können, sie dürften hierfür vorübergehend in Deutschland bleiben. Der Flüchtlingsverband Pro Asyl kritisierte, der Entwurf setze die europäischen Vorgaben mangelhaft und zu Lasten von Asylsuchenden um.

(dapd/jW)