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Aus: Ausgabe vom 11.09.2010, Seite 7 / Ausland

Urteil zugunsten des Verurteilten

Strasbourg. Irland hat mit schleppenden Ermittlungen gegen ein verurteiltes Mitglied der nordirischen Untergrundorganisation IRA gegen Grundrechte verstoßen. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Freitag einem Iren Recht, der im Laufe des mehr als zehnjährigen Verfahrens vierzigmal zu einem Sondergericht in Dublin anreisen mußte – hin und zurück jedesmal 320 Kilometer. Die Strasbourger Richter wiesen die irische Regierung an, dem Mann 5500 Euro Schadensersatz und 10000 Euro für die entstandenen Kosten zu zahlen.

(AFP/jW)

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