-
22.07.2010
- → Inland
Thor-Steinar-Firma soll Klage fallenlassen
Nürnberg. Das Satire-Logo Storch Heinar verstößt
nach Auffassung des Nürnberger Landgerichts nicht gegen
Markenrechte des in der Neonaziszene beliebten Modelabels Thor
Steinar. Ein Urteil will die Kammer aber erst am 11. August
verkünden. Der Vorsitzende Richter sagte jedoch schon zum
Prozeßbeginn am Mittwoch, die Kammer sehe weder bei der Optik
noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr und empfahl der Firma
Mediatex, ihre Unterlassungsklage gegen den SPD-Politiker Mathias
Brodkorb fallenzulassen. Mediatex besteht allerdings auf einem
Urteil. Brodkorb vertreibt die Storch-Heinar-Produkte im Rahmen
eines satirischen Projektes gegen Rechts. Der Vogel trägt
dabei Hitlerbärtchen und Stahlhelm. (apn/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland