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Gutachten: AKW müssen vom Netz
Berlin. Die Bundesregierung kann ihre Pläne zur
Verlängerung der Laufzeiten alternder Atomkraftwerke nicht
weiter verfolgen. Das ist nach Überzeugung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) die zwingende Konsequenz aus einem
Rechtsgutachten, die der im vergangenen Monat aus dem Amt
geschiedene Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Hans-Jürgen Papier, im Auftrag von Umweltminister Norbert
Röttgen (CDU) abgegeben hat. Papier kommt zu dem Ergebnis,
daß eine Verlängerung der Laufzeiten nur mit Zustimmung
des Bundesrats erfolgen kann, weil es sich dabei nicht nur um eine
marginale, sondern wesentliche, »vollzugsbedürftige
Änderung des bestehenden Atomrechts« handelt. Diese sei
nach Artikel 87 c des Grundgesetzes zustimmungsbedürftig.
»Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere
Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben«, erklärte
DUH-Geschäftsführer Rainer Baake am Mittwoch. (jW)
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