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Aus: Ausgabe vom 07.05.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Neuer Prozeß: Verena Becker und das Buback-Attentat

Dem früheren RAF-Mitglied Verena Becker soll im Herbst vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch einmal der Prozeß gemacht werden. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat sie eine »maßgebliche Rolle« beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter im Jahr 1977 eingenommen. Sie sei daher als »Mittäterin« anzusehen, heißt es in der am 21. April in Karlsruhe veröffentlichten Anklage gegen die heute 57jährige Becker. Dies belege »die Gesamtwürdigung aller Beweismittel«. Es gebe jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß Becker eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Motorrad war, von dem aus die tödlichen Schüsse abgegeben wurden.

Becker wurde wegen Mordes an Buback und seinen beiden Begleitern – dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizwachtmeister Georg Wurster – angeklagt. »Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt haben«, heißt es in der Anklage. Der Verdacht ihrer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem Attentat habe sich durch die erst vor Kurzem abgeschlossenen Ermittlungen »weiter verdichtet«.

Becker war am 27. August 2009 in Berlin festgenommen worden. An Briefumschlägen der RAF-Bekennerschreiben zum Buback-Attentat waren DNA-Spuren gefunden worden, die von ihr stammen sollen. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs hob am 23.Dezember 2009 jedoch den Haftbefehl gegen Becker auf, worauf sie das Frauengefängnis in Pankow verließ. Der BGH sah lediglich den Verdacht einer Beihilfe Beckers belegt. Sie habe die eigentlichen Täter »zumindest psychisch bei Begehung der Tat bestärkt«.


Ungeachtet dessen klagt die Bundesanwaltschaft Becker als »Mittäterin« an. Dieser Verdacht werde auch durch gerichtsverwertbare Unterlagen des Verfassungsschutzes »bestätigt«, so die Karlsruher Behörde. Inzwischen wurden Protokolle des Verfassungsschutzes freigegeben. Becker hatte Anfang der 80er Jahre als Inhaftierte mit dem Geheimdienst gesprochen.

Am Mittwoch erklärte Michael Buback, Sohn des 1977 erschossenen Generalbundesanwalts, im neuen Prozeß als Nebenkläger auftreten zu wollen. Entsprechenden Anträge beim OLG Stuttgart seien bereits gestellt worden. Auch seine Mutter, die 90jährige Inge Buback, werde als Nebenklägerin vertreten sein. Der Göttinger Chemieprofessor sieht nach Indizien in Becker die Schützin. (ddp/apn/jW)

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