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Gegen überlange ­Gerichtsverfahren

Berlin. Bürger sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen. Gegen überlange Verfahren können sie sich nach einem am Donnerstag vorgestellten Gesetzentwurf wehren sowie Wiedergutmachung und Schadenersatz einfordern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland wiederholt wegen zu langer Dauer von Prozessen gerügt.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 5, Inland

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