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»Hartz IV« wird nicht rückwirkend erhöht
Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den
Hartz-IV-Sätzen schafft keine Grundlage dafür, in der
Vergangenheit ausgezahlte Leistungen rückwirkend zu
erhöhen. Das stellte das höchste deutsche Gericht in
Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluß klar. Das BVerfG nahm deshalb eine Beschwerde nicht
zur Entscheidung an, in der die Kläger höhere Leistungen
für einen Zeitraum von Januar bis Juni 2005 fordern. Das
Gericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar eine Neuberechnung
der Hartz-Sätze bis zum Jahresende gefordert.(AFP/jW)
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